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   FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99   

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https://dejure.org/1999,8340
FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99 (https://dejure.org/1999,8340)
FG München, Entscheidung vom 14.04.1999 - 13 V 445/99 (https://dejure.org/1999,8340)
FG München, Entscheidung vom 14. April 1999 - 13 V 445/99 (https://dejure.org/1999,8340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückgängigmachung von Sonderabschreibungen nach dem Fördergebietsgesetz wenn das Investitionsobjekt wieder veräußert wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fördergebietsabschreibung für Anzahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 780
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

    Auszug aus FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99
    Die AdV hängt damit von einem Wahrscheinlichkeitsurteil ab; dem Antrag ist stattzugeben, wenn ein nicht nur geringer Grad von Wahrscheinlichkeit dafür spricht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und das Hauptverfahren ergeben wird, dass der Steueranspruch nicht besteht, sei es, weil die rechtliche Würdigung der Finanzbehörde fehlerhaft ist, sei es, weil sich die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht nachweisen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 5. März 1979 - GrS 5/77 -, BStBl II 1979, 570).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids sind zu bejahen, wenn bei der gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung anhand der präsenten Tatsachen und Beweismittel neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967 - III B 9/66 -, BStBl II 1967, 182).
  • BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79

    Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids -

    Auszug aus FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99
    Unschädlich ist, dass das Finanzamt in seinen Änderungs-Bescheiden neben der in den Erläuterungen zum größten Teil durch Bezugnahme angeführten richtigen Änderungsvorschrift auch unzutreffende Änderungsvorschriften (§ 165 Abs. 2 Satz 1 AO oder § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) zitiert (BFH-Urteil vom 22.05.1984 - VIII R 60/79 -, BStBl II 1984, 697, 699 f).
  • BFH, 02.09.1971 - IV R 90/70

    Absetzungen auf Anzahlungen - Wirtschaftsgüter - Anlagevermögen - Anzahlung

    Auszug aus FG München, 14.04.1999 - 13 V 445/99
    Das heißt, dass er das unbewegliche Wirtschaftsgut bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung anschaffen, also - jedenfalls wirtschaftlicher - Eigentümer werden muss, damit er AfA-befugt im Sinne des EStG wird (vgl. BFH-Urteil vom 02.09.1971 - IV R 90/70 -, BStBl II 1972, 108 zum BHG 1964).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2005 - 8 K 120/05

    Korrektur der Sonderabschreibung in Folge rückwirkendem Ereignis bei Verlust des

    Es reicht nach Ansicht des erkennenden Senats für eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO aus, dass bei Erlass der ursprünglichen Einkommensteuerbescheide der Streitjahre, mit denen der Beklagte die vom Kläger begehrten Sonderabschreibungen auf die geleisteten Anzahlungen noch gewährte, ein obligatorischer Verschaffungsanspruch hinsichtlich des Investitionsobjekts und die nach dem zu erwartenden Geschehensablauf nachfolgende Nutzung zur Einkünfteerzielung vorlagen, während im Zeitpunkt des Erlasses der Änderungsbescheide infolge des rechtskräftigen Versäumnisurteils vom 19. Februar 1998 diese Voraussetzungen des materiellen Rechts zur Sonderabschreibung nachträglich entfallen waren (vgl. zur Weiterveräußerung vor Übergabe des Investitionsobjekts Finanzgericht [FG] München, Beschluss vom 14. April 1999 13 V 445/99, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 1999, 780; FG München, Urteil vom 28. November 2000 13 K 469/00, EFG 2001, 382; vgl. zur Aufhebung des Kaufvertrags über das Investitionsobjekt FG Berlin, Urteil vom 10. Oktober 2002 1 K 1285/00).

    Das ist regelmäßig der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer im Sinne des § 39 Abs. 1 und Abs. 2 AO (vgl. FG München, Beschluss vom 14. April 1999 13 V 445/99, EFG 1999, 780 m. w. N.).

    Durch diese Vorschrift wird die AfA nicht nur wie bei Sonderabschreibungen auf einen Zeitraum vorverlegt, in dem sie in dieser Höhe noch nicht entstanden sind, sondern auch in dem sie dem Grunde nach noch gar nicht anfallen können, weil das Wirtschaftsgut zur Nutzung durch den Abschreibenden noch nicht zur Verfügung steht (vgl. FG München, Beschluss vom 14. April 1999 13 V 445/99, EFG 1999, 780 m. w. N.).

  • FG Köln, 30.11.2006 - 1 K 6927/02

    Keine Sonderabschreibungen nach dem FördG nach vollständiger Rückabwicklung eines

    Ein Grundstück wird "geliefert" in dem Zeitpunkt, in dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren des Kaufobjekts auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil vom 8.9.2005 IV R 52/03, BStBl II 2006, 128 f.; v. 29.6.2004, a. a. O.; vom 28.6.2002, a. a. O.; FG München, Beschluss 13 V 445/99 vom 14.4.1999 EFG 1999, 780-781 n. w. N.).
  • FG Köln, 09.07.2003 - 15 K 6980/00

    Einspruchs- und Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer PersG;

    Dies sind jedoch die ausschlaggebenden Anknüpfungspunkte für eine Abschreibung nach FördG (vgl. dazu auch Beschluss des FG München vom 14. April 1999 13 V 445/99, EFG 1999, 780).
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